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Eine Auswahl von Links


Deutsches Patent- und Markenamt: www.dpma.de 
Europäisches Patentamt: www.epo.org
Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum: www.euipo.eu
Weltorganisation für geistiges Eigentum: www.wipo.org


Hinweise auf eigene Recherchemöglichkeiten:

Patente:

www.depatisnet.de

Diese vom Deutschen Patent- und Markenamt bereitgestellte Datenbank erlaubt die Suche und den Abruf von Patentveröffentlichungen der wichtigsten Industrienationen, einschließlich europäischer Patentdokumente und PCT-Veröffentlichungen. Die Suche kann beispielsweise nach Titel, IPC-Klasse, nach Inhaber und sogar - für einen Teil der Dokumente - im Volltext erfolgen. Standardmäßig wird zunächst nur die erste Seite der Patentveröffentlichung angezeigt. Nach Eingabe eines Prüfcodes kann jedoch auch das vollständige Dokument als pdf-Datei abgerufen werden.

Marken:

Um festzustellen, ob ein für die Benutzung in Deutschland vorgesehenes Zeichen - z.B. ein neuer Firmenname, ein Produktname oder ein Logo - ohne Verletzung älterer Kennzeichenrechte angemeldet bzw. benutzt werden kann, reicht eine einfache Recherche in einer der gängigen Internet-Suchmaschinen nicht aus. Vielmehr sollte zumindest im deutschen Markenregister, im EU-Markenregister sowie im IR-Markenregister auf kollidierende ältere Marken recherchiert werden, da Marken aus all diesen Registern Schutz in Deutschland beanspruchen können. Eine erste Recherche kann über folgende frei zugängliche Datenbanken erfolgen:

Deutsche Marken: www.dpmaregister.de (Rubrik "Marken" wählen)
EU-Marken: ESearchPlus

IR-Marken: www.wipo.int/romarin

Meta-Suche in verschiedenen nationalen und internationalen Datenbanken: TMView

 

Bitte beachten Sie, dass eine markenrechtliche Kollisionsgefahr nicht allein bei Zeichenidentität, sondern schon bei klanglicher, schriftbildlicher, bidlicher oder begrifflicher Ähnlichkeit bestehen kann. Die vorstehend genannten Datenbanken erlauben jedoch keine tiefergehende Recherche - z.B. nach phonetischer Ähnlichkeit - und eignen sich daher unseres Erachtens am ehesten für eine erste Vorrecherche.

Weiterhin können identische oder ähnliche Unternehmenskennzeichen oder Werktitel der Benutzung bzw. Anmeldung eines Zeichens entgegenstehen.

Zur Durchführung weitergehender Recherchen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

 

Geschmacksmuster:

Bei Geschmacksmustern existieren ebenfalls verschiedene Wege zur Erlangung eines Schutzes für Deutschland. Zum einen die Beantragung eines deutschen Geschmacksmusters bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), zum anderen die Beantragung eines EU-Gemeinschaftsgeschmacksmusters bei dem Harmonisierungsmat für den Binnenmarkt in Alicante (HABM) sowie die Möglichkeit einer internationalen Geschmacksmusterregistrierung mit Benennung Deutschland nach dem Haager Musterabkommen bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf (WIPO).

Demenstprechend sollte eine erste Recherche in den Geschmacksmusterregistern der entsprechenden Ämter erfolgen. Eine erste Recherche kann über folgende frei zugängliche Datenbanken erfolgen:

Deutsche Geschmacksmuster: www.dpmaregister.de (Rubrik "Geschmacksmuster" wählen)
EU-Geschmacksmuster: ESearchPlus

Internationale Geschmacksmuster: http://www.wipo.int/ipdl/en/hague/search-struct.jsp

Die vorstehenden Datenbanken eignen sich eher für eine erste Übersichtsrecherche.

Darüber hinaus können einer Benutzung eines bestimmten Designs auch andere geistige Eigentumsrechte wie nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Urheberrechte, dreidimensionale Marken sowie wettbewerbsrechtliche Ansprüche entgegenstehen.


Downloads:

Für sichere Email-Übertragungen stellen wir hier unseren PGP Public Key zum Download bereit. Unser öffentliches S/MIME-Zertifikat versenden wir auf Anfrage.

 


Vortragsskript:

Vortragsskript "Schutzrechte" im Rahmen der run-Initiative der Hochschule Niederrhein, Mönchengladbach vom 15. November 2010 zum Download (Powerpoint-Datei)

 

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